Beratung im Arbeitsrecht

Ein großer Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit in meiner Kanzlei in Unterbarmen besteht in der Beratung von Arbeitnehmern. Durch eine frühzeitige Beratung können Konflikte mit dem Arbeitgeber oft friedlich gelöst werden, arbeitsgerichtliche Verfahren können dadurch überflüssig werden. Möglicherweise kann eine drohende Kündigung verhindert werden. Möchte der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst beenden, können Nachteile für den Arbeitnehmer durch eine Beratung vermieden werden.

außergerichtliche Vertretung

Ergibt sich aus dem Beratungsgespräch, dass die Durchsetzung eines Anspruchs durch den Rechtsanwalt sinnvoll und vom Mandanten auch gewünscht ist, dann fertigt der Anwalt meist ein Schreiben, in dem der Arbeitgeber aufgefordert wird, innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Viele Arbeitgeber reagieren auf das Aufforderungsschreiben und zahlen innerhalb der gesetzten Frist.

Bestreitet der Arbeitgeber den Anspruch oder reagiert er nicht, kann es unter Umständen sinnvoll sein, dass der Anwalt mit dem Arbeitgeber telefonisch Kontakt aufnimmt und eine außergerichtliche Einigung versucht.

gerichtliche Vertretung

Kann der Anspruch außergerichtlich nicht durchgesetzt werden, bleibt als letzte Möglichkeit nur der Gang vor das Arbeitsgericht.

  • Das arbeitsgerichtliche Verfahren läuft wie folgt ab:

  1. Die Klage wird beim Arbeitsgericht eingereicht.
  2. Das Arbeitsgericht bestimmt einen Gütetermin. Sinn und Zweck des Gütetermins ist der Abschluss eines Vergleichs (gütliche Einigung).
  3. Vor dem Gütetermin bespricht der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten den Inhalt eines möglichen Vergleichs.
  4. Wird im Gütetermin ein Vergleichsvorschlag gemacht, bespricht der Rechtsanwalt diesen oft noch mit seinem Mandanten und die Sitzung wird dafür kurz unterbrochen.
  5. Ist keine Einigung möglich, dann wird ein neuer Gerichtstermin (Kammertermin) bestimmt. Das Arbeitsgericht setzt Fristen für die Stellungnahmen fest.
  6. Der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers nimmt dann zu der Klageerwiderung des Arbeitgebers Stellung.

Nach meiner Erfahrung in der Praxis wird in den meisten Fällen im Gütetermin ein Vergleich abgeschlossen. Manchmal gibt es sogar schon eine Einigung vor dem Gütetermin im schriftlichen Verfahren.

  • Kann ich die Klage vor dem Arbeitsgericht selbst erheben?

In einfach gelagerten Fällen kann es aus Kostengründen sinnvoller sein, dass der Arbeitnehmer sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertritt. Es besteht kein Anwaltszwang.

  • Wann ist das Arbeitsgericht Wuppertal im Stadtteil Elberfeld zuständig?

Arbeitet der Arbeitnehmer in Wuppertal ist für die Klage auch das Arbeitsgericht Wuppertal zuständig, selbst wenn der Sitz des Unternehmens in einer anderen Stadt ist. Das Arbeitsgericht Wuppertal befindet sich ganz in der Nähe der Schwebebahnstation Landgericht.

Kontaktmöglichkeiten

Am besten rufen Sie mich an, um direkt zu klären, ob wichtige Fristen laufen und welche Unterlagen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen sollten. Auch kann ich Ihnen dann direkt mitteilen, ob für Sie Beratungshilfe in Frage kommt.

Wenn Sie das Kontaktformular auf dieser Webseite nutzen, dann teilen Sie unbedingt Ihre Telefonnummer mit. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, geben sie auf jeden Fall das Datum auf dem Kündigungsschreiben an und wann Sie die Kündigung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben.