Was kostet eine Erstberatung?
Erhält der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung oder zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht, dann hat der Arbeitnehmer oft Anspruch auf Beratungshilfe. Liegen die Voraussetzungen für Beratungshilfe vor, dann muss er maximal 15 € bezahlen.
Besteht kein Anspruch auf Beratungshilfe, sollte vor Beginn der Beratung eine Gebührenvereinbarung mit dem Rechtsanwalt geschlossen werden. Bei der Beratung von Verbrauchern darf der Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch höchstens eine Gebühr in Höhe von 190 € verlangen. Dazu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent, so dass insgesamt 226,10 € anfallen können.
Da ich ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate – nur von Arbeitnehmern – annehme, mache ich die Höhe für eine Erstberatung von dem monatlichen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abhängig.
Deshalb vereinbare ich für eine Erstberatung Gebühren wie folgt:
Bruttoeinkommen bis
bis
bis
ab
Wie hoch sind im Arbeitsrecht die Gerichtskosten?
Gerichtskosten im Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz): Die Gerichtskosten richten sich ebenso wie die Rechtsanwaltskosten nach dem Streitwert. Gerichtskostenvorschüsse werden nicht erhoben. Bei Abschluss eines Vergleiches vor dem Arbeitsgericht entstehen keine Gerichtskosten.
Wer trägt beim Arbeitsgericht die Rechtsanwaltskosten?
Der Arbeitnehmer hat in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht, auch wenn er den Prozess gewinnt, keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm die Rechtsanwaltskosten erstattet. Sie tragen daher die durch die Tätigkeit Ihres Rechtsanwaltes entstandenen Gebühren und Auslagen in der 1. Instanz in jedem Fall selbst, es sei denn, es besteht Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wo bekomme ich Beratungshilfe?
Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen Wohnsitz hat. Wohnt man in Wuppertal, dann beantragt man den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Wuppertal (Schwebebahnstation Landgericht). Bei Antragstellung sollte man seine Lohnabrechnung oder ähnliche Unterlagen mitbringen, mit denen man seinen Monatsverdienst nachweisen kann. Zudem sollten Mietvertrag und Kontoauszüge mitgenommen werden. Liegen die Voraussetzungen für Beratungshilfe vor, dann stellt das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus, gegen dessen Vorlage dem Antragsteller grundsätzlich jeder Rechtsanwalt behilflich sein muss. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts muss der Ratsuchende nur 15 € zahlen, die auch notfalls vom Rechtsanwalt erlassen werden können.
Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe?
Falls Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag Prozesskostenhilfe. Diese wird jedoch nicht gewährt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint.